Update 22.05.2020
Erklärung zur Berechtigung für die Notfallbetreuung in den Pfingstferien
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27.03.2020
Eltern, die Bedarf an Notbetreuung für Kinder in den Osterferien (erste Woche von 6. bis 9. April, zweite Woche von 14. bis 17. April) haben, müssen dies vorher, bis spätestens Donnerstag, 2. April, mit dem entsprechenden Formblatt, im Büro der Mittelschule anmelden.
Die entsprechenden Bedingungen müssen erfüllt sein.
Genaue Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales. Das Formblatt können Sie hier herunterladen.
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21.03.2020
Erklärung zur Notfallbetreuung
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
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19.03.2020
Aktualisierung – Formular für die Anmeldung zur Notfallbetreuung
Aktualisierte Erklärung zur Berechtigung zu einer Kinderbetreuung im Ausnahmefall (Notfallbetreuung)
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16.03.2020
Weitere Informationen zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes