Update 22.05.2020

Erklärung zur Berechtigung für die Notfallbetreuung in den Pfingstferien

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27.03.2020

Eltern, die Bedarf an Notbetreuung für Kinder in den Osterferien (erste Woche von 6. bis 9. April, zweite Woche von 14. bis 17. April) haben, müssen dies vorher, bis spätestens Donnerstag, 2. April, mit dem entsprechenden Formblatt, im Büro der Mittelschule anmelden.

Die entsprechenden Bedingungen müssen erfüllt sein.

Genaue Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales. Das Formblatt können Sie hier herunterladen.

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21.03.2020

Erklärung zur Notfallbetreuung

Informationsblatt für Eltern zur Berechtigung zu einer Kinderbetreuung im Ausnahmefall (Notfallbetreuung)

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

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19.03.2020

Aktualisierung – Formular für die Anmeldung zur Notfallbetreuung

Aktualisierte Erklärung zur Berechtigung zu einer Kinderbetreuung im Ausnahmefall (Notfallbetreuung)

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16.03.2020

Weitere Informationen zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes

Formblatt Erklaerung Notbetreuung