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Mittelschule Peißenberg

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Masernschutzgesetz

von Mittelschule Peißenberg4. März 202029. Oktober 2020

Seit dem 1.3.2020 gilt das neue Masernschutzgesetz. Immunität muss von allen nach dem Jahr 1970 Geborenen nachgewiesen werden (SchülerInnen, Angestellte, LehrerInnen). Bis Juli 2021 gilt die Übergangszeit.

Genauere Informationen und Antworten auf häufige Fragen erhalten Sie auf den folgenden Webseiten: www.masernschutz.de und www.impfen-info.de

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