Seit dem 1.3.2020 gilt das neue Masernschutzgesetz. Immunität muss von allen nach dem Jahr 1970 Geborenen nachgewiesen werden (SchülerInnen, Angestellte, LehrerInnen). Bis Juli 2021 gilt die Übergangszeit.
Genauere Informationen und Antworten auf häufige Fragen erhalten Sie auf den folgenden Webseiten: www.masernschutz.de und www.impfen-info.de